FFP2-Masken für Anspruchsberechtigte
Seit dem 15.12.2020 haben Sie Anspruch auf insgesamt 15 kostenlose FFP2-Masken bis einschließlich Februar 2021, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind
1. Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet oder
2. bei Ihnen liegen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vor:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz,
- zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Risikoschwangerschaft.
Zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung bringen Sie im Monat Dezember 2020 bis einschl.6. Januar 2021 bitte einen gültigen Bundes-personalausweis oder Reisepass mit. Hinsichtlich der Erkrankungen bzw. Risikofaktoren bitten wir zusätzlich um Nachweise, wie z. B. Arztbriefe oder aktuelle Rezepte. Sie erhalten sodann drei FFP2-Schutzmasken gratis gegen Unterrschrift.
Ab 7. Januar 2021 erhalten Sie in einer zweiten Phase bis zum 28. Februar und in einer dritten Phase bis zum 15. April 2021 weitere Masken. Dafür bekommen Sie von Ihrer Krankenversicherung sukzessive fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken zugeschickt. Als Eigenanteil wird für jeweils 6 Masken eine Zuzahlung von zwei Euro unabhäng von einer Zuzahlungsbefreiung erhoben. Insgesamt erhalten Sie somit 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.
Derzeit bieten wir Ihnen qualitativ hochwertige FFP2-Masken der chinesischen Hersteller Hygisun (CE 2797) und Leikang (CE 2163) an. Die jeweils beannten Stellen erfüllen die Anforderungen der EU- Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Regulation (EU) 2016/425 Personal protective equipment).